Veröffentlicht am 01. Juli 2026 · Aktualisiert am 20. Juli 2026
KfW-Förderung Einbruchschutz 2026: was heute wirklich geht
Über die KfW-Förderung für Einbruchschutz gibt es viele veraltete Informationen im Netz. Der beliebte Zuschuss „KfW 455-E“ ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht neu aufgelegt. Was 2026 noch geht, ist der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (KfW 159), der auch Einbruchschutz-Maßnahmen mit abdeckt – dazu die steuerliche Möglichkeit über §35a EStG. Dieser Ratgeber ordnet den aktuellen Stand ein, ohne Verwaltungsdeutsch und ohne Werbeversprechen.

Warum das Thema 2026 anders aussieht als vor drei Jahren
Bis Ende 2023 war der Zuschuss KfW 455-E die zentrale Fördermöglichkeit für Einbruchschutz in Privathaushalten. Er wurde mit dem Auslaufen der Mittel eingestellt und nicht neu aufgelegt. Wer heute im Netz auf Ratgeber trifft, die diesen Zuschuss noch beschreiben, liest veraltete Informationen. Für 2026 gilt schlicht: der klassische Einbruchschutz-Zuschuss der KfW existiert nicht mehr.
Was weiter besteht, sind zwei Wege: der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“, der Einbruchschutz als Teilbereich mit abdeckt, sowie die steuerliche Handwerkerleistung nach §35a EStG. Beide zusammen ergeben in der Praxis eine sinnvolle Kombination – unter anderem für Rentnerinnen und Rentner, für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und für Modernisierungsvorhaben, die Barrierefreiheit und Einbruchschutz zusammendenken.
Zuschuss KfW 455-E – warum er endete und was das heißt
Der Zuschuss war beliebt und in vielen Jahren stark nachgefragt. Er belohnte konkrete Maßnahmen wie einbruchhemmende Türen, Fenster, Nachrüstungen an Fenstergriffen sowie einbruchhemmende Rollläden. Mit dem Auslaufen zum Ende 2023 fiel diese direkte Bezuschussung weg, ohne dass ein Nachfolgezuschuss aufgelegt wurde.
Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die eine Modernisierung planen, heißt das: das Vorhaben rechnet sich weiter, wird aber nicht mehr per Zuschuss bezahlt. Der Fördergedanke lebt in einem zinsgünstigen Kredit und in steuerlichen Abzugsmöglichkeiten weiter – nicht mehr in Form eines direkten Geldbetrags aufs Konto.
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ – der aktuelle Weg
Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein zinsgünstiges Darlehen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz. Er kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit umfassen und deckt beide Bereiche innerhalb desselben Programms. Das ist besonders praktisch bei einer Kombination – etwa neue barrierefreie Haustür mit RC2-Anforderung oder Fensterumbau mit gleichzeitiger Nachrüstung an Sicherheit.
Anspruchsberechtigt sind Eigentümer und in bestimmten Konstellationen auch Mieter. Der Kredit läuft über Ihre Hausbank – die KfW selbst zahlt nicht direkt aus. Sie klären die Aufnahme des Kredits also mit Ihrer Bank, die stellt den Antrag bei der KfW, und Sie bekommen das Geld über die Hausbank ausgezahlt.
Was gefördert wird – und was nicht
Gefördert werden konkrete, definierte Maßnahmen mit einbruchhemmender Wirkung. Dazu gehören einbruchhemmende Wohnungs- und Haustüren, Nachrüstungen an bestehenden Türen und Fenstern, einbruchhemmende Rollläden und Gitter sowie ergänzende Alarmanlagen und Bewegungsmelder als Teil eines Gesamtvorhabens.
- Einbruchhemmende Türen mindestens RC2 nach DIN EN 1627
- Nachrüstung an Fenstern (Pilzkopfbeschläge, abschließbare Griffe)
- Einbruchhemmende Rollläden und Gitter
- Alarmanlagen als Teil des Gesamtvorhabens
- Bewegungsmelder und einbruchhemmende Beleuchtung im Umfeld der Tür
Nicht gefördert werden reine Möbel, Dekorationen oder Elektronik ohne Bezug zum Einbruchschutz. Der Fokus liegt auf technischen Bauelementen mit nachweisbarer einbruchhemmender Wirkung – in aller Regel belegt durch eine Zertifizierung nach DIN EN 1627 oder eine vergleichbare Norm.
Voraussetzungen: RC2, DIN EN 1627, Fachunternehmen
Zwei technische Kernpunkte prägen die Förderfähigkeit: die Maßnahme muss meist mindestens RC2 nach DIN EN 1627 erreichen, und sie muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Die reine Selbstmontage aus dem Baumarkt reicht in aller Regel nicht, weil die Norm den fachgerechten Einbau als Teil der Klassifizierung sieht. Ein falsch verbauter RC2-Zylinder ist kein RC2-Zylinder mehr.
Als Fachbetrieb bestätigen wir bei Boldas die ordnungsgemäße Ausführung mit einer Fachunternehmerbestätigung. Dieses Dokument benötigen Sie bei manchen Programmen und bei nachträglichen Prüfungen der KfW oder Ihrer Bank. Wir stellen die Bestätigung standardmäßig aus, wenn wir förderfähige Bauteile korrekt einbauen.
Ablauf: erst beantragen, dann bauen
Ein zentraler Fehler, den wir immer wieder sehen: Kundinnen und Kunden bauen zuerst und wollen die Förderung im Nachhinein beantragen. Das funktioniert bei den meisten KfW-Programmen nicht. Der Kredit muss vor Beginn der Baumaßnahme über die Hausbank beantragt sein. Als „Beginn“ gilt in der Regel schon die verbindliche Bestellung der Materialien.
- Beratung durch Fachbetrieb und Kostenvoranschlag einholen
- Mit der Hausbank Kredit KfW 159 klären
- Antrag bei der KfW über die Hausbank stellen (vor Baubeginn)
- Zusage der KfW abwarten
- Fachbetrieb beauftragen und Maßnahme durchführen
- Fachunternehmerbestätigung und Rechnungen sorgfältig aufbewahren
Für die Frage, welche Bauteile in Ihrem konkreten Fall förderfähig sind und welche Klasse Sie brauchen, machen wir vor Ort eine Bestandsaufnahme. Auf Basis dieser Bestandsaufnahme entsteht der Kostenvoranschlag, mit dem Sie zur Bank gehen.
§35a EStG als steuerliche Alternative
Unabhängig von der KfW gibt es die haushaltsnahe Handwerkerleistung nach §35a EStG. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Voraussetzung: die Rechnung liegt vor, ist unbar bezahlt (Überweisung), und die Arbeitskosten sind auf der Rechnung ausgewiesen. Materialkosten sind nicht abziehbar, weshalb die Aufteilung auf der Rechnung wichtig ist.
Wichtig: Sie können denselben Kostenblock nicht doppelt fördern lassen. Was Sie über den KfW-Kredit finanzieren, dürfen Sie nicht zusätzlich in der Steuererklärung nach §35a abziehen. In der Praxis lohnt sich die Steuervariante besonders für kleinere Einzelmaßnahmen, für die sich ein KfW-Kredit nicht rechnet – etwa der Austausch eines Sicherheitszylinders oder das Nachrüsten einiger Fenstergriffe.
Was Boldas leistet – und was ausdrücklich nicht
Als Fachbetrieb konzentrieren wir uns auf das, was wir wirklich können: die technische Beratung, den korrekten Einbau und die Dokumentation. Wir empfehlen die passende Klasse für Ihre Tür, verbauen einbruchhemmende Bauteile normgerecht und stellen die Fachunternehmerbestätigung und eine saubere Rechnung aus. Damit haben Sie alle Unterlagen, die die Bank oder das Finanzamt sehen möchten.
Wir stellen dagegen keine Förderanträge in Ihrem Namen, garantieren keine Bewilligung durch die KfW und ersetzen keine Bank- oder Steuerberatung. Alle konkreten Konditionen ändern sich zwischendurch; die maßgebliche Quelle ist immer die aktuelle Programmbeschreibung auf kfw.de. Nehmen Sie Angaben aus diesem Ratgeber deshalb als Orientierung, nicht als Garantie.
Praktische Reihenfolge für Delmenhorst und Umland
Wenn Sie in Delmenhorst, Ganderkesee, Stuhr oder Weyhe ein Vorhaben mit Einbruchschutz planen, ist die praktische Reihenfolge einfach: erst uns rufen, damit die technische Seite steht. Wir kommen unverbindlich vor Ort, sehen uns die Tür, die Fenster und das Objekt an und machen einen Vorschlag, was sich lohnt und in welcher Reihenfolge.
Auf Basis dieses Vorschlags klären Sie mit der Hausbank die Finanzierung. Wenn der KfW-Kredit für Sie in Frage kommt, stellt die Bank den Antrag; sobald die Zusage da ist, terminieren wir die Umsetzung. Für weitere Perspektiven bieten sich die Ratgeber Einbruchschutz-Tipps und Haustür-Einbruchschutz-Checkliste an – und für den Erstkontakt der Kontakt oder der Anruf unter 04221 2959689.
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Häufige Fragen zu diesem Thema
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Nein. Der Zuschuss KfW 455-E ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht neu aufgelegt. Aktuell steht der zinsgünstige Kredit KfW 159 „Altersgerecht Umbauen“ zur Verfügung, der Einbruchschutz-Maßnahmen mit abdeckt. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt auf kfw.de.
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